Anmerkungstatbestand
- Anmerkung einer Vertretung durch vertretungsberechtigte Personen und die Behörden
Grundlage
Ausgangslage
- Anwendungsfälle spezieller Vertretung
- unauffindbarer Eigentümer
- unauffindbarer Grundpfandgläubiger
- unauffindbarer Dienstbarkeitsberechtigter
- Erbschaftsverwalter
- Erbenvertreter
- Willensvollstrecker
- Verwalter der Stockwerkeigentümergemeinschaft
Anmerkungsmotiv
- Information über das Bestehen eines gesetzlichen Vertretungsverhältnisses
Ziele / Wirkungen
- Orientierung zur Vermeidung der Nichtbeachtung der gesetzlichen Vertretung
Besonderes
- —
Literatur
- SCHMID JÜRG, Neuerungen beim Miteigentum und Stockwerkeigentum, neue Anmerkungen, in: ZBGR 2010, S. 386