Grundbuchlich-strategische Erschliessungs- oder Überbauungsstrukturierung in Haupt- und dienende Nebengrundstücke, die betrieblich-wirtschaftlich zusammengehören und inskünftig das gleiche Schicksal haben sollen
Anmerkungsmotiv
Verbindung eines dienenden Miteigentumsanteils oder Alleineigentums-Grundstücks mit dem Hauptgrundstück
Ziele / Wirkungen
Unselbständige Stellung des subjekt-dinglich verbundenen Miteigentums oder der Anmerkungsparzelle mit dem Hauptgrundstück
Anmerkungsanteil oder Anmerkungsgrundstück folgt dem Hauptgrundstück in Bezug auf
Berechtigter ist der jeweilige Eigentümer des begünstigen Grundstücks
Zwar wird die Berechtigung in der Kolumne „Dienstbarkeiten“ des herrschenden Grundstücks „eingetragen“ (zB „Recht: Fusswegrecht“), aber nur mit Anmerkungswirkung (entsprechend bedarf eine Dienstbarkeit für ihre Gültigkeit des Eintrags auf dem Blatt des belasteten Grundstücks)