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Stockwerkeigentumsbegründung vor Gebäudeerstellung

Rechtsgebiet:
Anmerkung
Stichworte:
Anmerkung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anmerkungstatbestand

  • Stockwerkeigentumsbegründung vor Erstellung des Gebäudes

Grundlage

Ausgangslage

  • Begründung des Stockwerkeigentums

Anmerkungsmotiv

  • Information

Ziele / Wirkungen

  • Information des Dritten über die Abfolge von Begründung und den Bau des Gebäudes
  • Information, damit der Dritte den IST- und SOLL-Zustand auf Übereinstimmung prüfe, da keine Gewähr auf Übereinstimmung der ausgeführten Baute mit den Aufteilungsplänen besteht

Besonderes

Literatur

  • SCHMID JÜRG, Neuerungen beim Miteigentum und Stockwerkeigentum, neue Anmerkungen, in: ZBGR 2010, S. 372 ff.

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