Information des Dritten über die Abfolge von Begründung und den Bau des Gebäudes
Information, damit der Dritte den IST- und SOLL-Zustand auf Übereinstimmung prüfe, da keine Gewähr auf Übereinstimmung der ausgeführten Baute mit den Aufteilungsplänen besteht
Besonderes
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Weiterführende Literatur
SCHMID JÜRG, Neuerungen beim Miteigentum und Stockwerkeigentum, neue Anmerkungen, in: ZBGR 2010, S. 372 ff.