Anmerkungstatbestand
- Stockwerkeigentumsbegründung vor Erstellung des Gebäudes
Grundlage
Ausgangslage
- Begründung des Stockwerkeigentums
Anmerkungsmotiv
- Information
Ziele / Wirkungen
- Information des Dritten über die Abfolge von Begründung und den Bau des Gebäudes
- Information, damit der Dritte den IST- und SOLL-Zustand auf Übereinstimmung prüfe, da keine Gewähr auf Übereinstimmung der ausgeführten Baute mit den Aufteilungsplänen besteht
Besonderes
- —
Literatur
- SCHMID JÜRG, Neuerungen beim Miteigentum und Stockwerkeigentum, neue Anmerkungen, in: ZBGR 2010, S. 372 ff.