Anmerkungstatbestand
- Anmerkung der Schutzmassnahmen und Schutzvorkehren in Grundwasserschutzzonen, angeordnet durch Gemeinderat
- Anmerkung der Schutzmassnahmen für Grundwasserschutzareale, angeordnet durch den Regierungsrat
Grundlage
- Kantonales Recht
Ausgangslage
- Anordnung des zuständigen Gemeinderates
- ev. Verfügung der Baudirektion
Anmerkungsmotiv
- Information über die Anordnung bzw. Verfügung
Ziele / Wirkungen
- Publizität
Besonderes
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