Anmerkungstatbestand
- Auszahlung der Entschädigung für die Enteignung von Nachbarrechten
Grundlage
- GBV 59
Ausgangslage
- Durchgeführtes Enteignungsverfahren
Anmerkungsmotiv
- Information Dritter, v.a. möglicher Immobilienkäufer, über die bereits erfolgte Abgeltung der Enteignung
Ziele / Wirkungen
- Orientierung
Besonderes
- Anmeldungsberechtigte
- Schätzungskommission (GBV 59 lit. a)
- Enteigner (mit Zustimmung des Grundeigentümers)(GBV 59 lit. b)
- Grundeigentümer (bei vertraglich vereinbarten Entschädigungen (GBV 59 lit. b)
Weiterführende Informationen
- Enteignung | enteignung.ch (in Arbeit)