Anmerkungstatbestand
- Anmerkung, dass durch das anmerkungsbetroffene Grundstück ein offenes oder eingedoltes öffentliches Gewässer fliesst
Grundlage
- kantonales Recht
Ausgangslage
- Gewässererhebung
Anmerkungsmotiv
- Information
Ziele / Wirkungen
- Publizität
Besonderes
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