Als Anmeldungsbelege sind notwendig (GBV 51):
- Grundbuchanmeldung
- Grundbuchanmeldung des Eigentümers oder der zum Erlass des Rechtsgrundausweises zuständigen Behörde
- Rechtsgrundausweis
- Privatrechtliche Vereinbarung mit Anmerkungsabrede oder rechtskräftige Verfügung der Behörde bzw. des Gerichtes mit Anmerkungspflicht bzw. Anmerkungsauflage an den Grundeigentümer