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Anmerkung

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Anmerkung im Grundbuch

Rechtsgebiet:
Anmerkung
Stichworte:
Anmerkung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die „Anmerkung“ im Grundbuch erfordert für deren Vollzug dreierlei:

  • Rechtsgrundausweis (Grundbuchbeleg)
    • =   Rechtsgrundverhältnis
      • Privat-rechtliche Vereinbarung
      • Öffentlich-rechtliche Verfügung, mit Rechtskraftbescheinigung
      • Vollstreckbarer Entscheid (vgl. GV 80 Abs. 4)
    • Vgl. nachfolgend Anmerkungs-Rechtsgrundausweis
  • Grundbuchanmeldung (Anmeldung)
    • =   Grundlage für den Vollzug der „Anmerkung“ in der betreffenden Spalte des Grundbuchhauptblatts
    • Vgl. nachfolgend Grundbuchanmeldung
  • Anmerkung im Hauptbuchblatt

Weiterführende Informationen

Weisung

    • Weisung des Eidg. Amtes für Grundbuch- und Bodenrecht für die Grundbuchämter betreffend Anmerkung bzw. Löschung einer Veräusserungsbeschränkung (nach BGV) vom 29.12.1994, in: ZBGR 76 (1995) 127 ff. einschliesslich ergänzender Richtlinie (ZBGR 76 (1995) 131 ff.)

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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