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Kataster-Einführung

Rechtsgebiet:
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Stichworte:
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Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

GeoIG 16 sieht die Schaffung eines Katasters vor:

  • Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)

Die einzelnen Kantone geben sich Mühe, nun diesen ÖREB-Kataster zu erstellen. Er wird jedoch die Vorbehalte hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit enthalten. Es ist bis auf weiteres immer noch Sache des interessierten Dritten, allen möglichen Eigentumsbeschränkungen nachzugehen.

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