GeoIG 16 sieht die Schaffung eines Katasters vor:
- Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
Die einzelnen Kantone geben sich Mühe, nun diesen ÖREB-Kataster zu erstellen. Er wird jedoch die Vorbehalte hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit enthalten. Es ist bis auf weiteres immer noch Sache des interessierten Dritten, allen möglichen Eigentumsbeschränkungen nachzugehen.