Die Anmerkung ist – kantonal unterschiedlich – stark verbreitet. Die Anmerkung ist so stark verbreitet, dass der Autor PETER LIVER (siehe Box) bereits 1969 auf die Probleme des Anmerkungseinsatzes hinwies und zum sachgerechten Einsatz von Anmerkungen aufrief:
- Überlastung des Grundbuches
- Wahrung des privatrechtlichen Charakters des Grundbuches
- Erfordernis der fachlichen Zuständigkeit zum Erlass und zur Anwendung grundbuchlicher Bestimmungen