- Informationscharakter
- Einschreibung im Grundbuch über ein tatsächliches Verhältnis
- Bestehen eines Rechtsverhältnisses
- ohne Abhängigkeit vom Grundbucheintrag
- ferner:
- in Verbindung mit ZGB 970 Abs. 4 Eignung, den guten Glauben einer Person zu zerstören
- Einschreibung im Grundbuch über ein tatsächliches Verhältnis
Judikatur
- BGE 124 III 213, Erw. 1a
- BGE 1C_151/2010, Erw. 2.3 = ZBGR 92 (2011) 117 ff.