Kurzdefinition
Anmerkung = Information der Grundbuchbenützer
Langdefinition
Die Anmerkung ist eine im Recht von Bundes oder Kantonen vorgesehene Einschreibung im Grundbuch über ein grundstückbezogenes, tatsächliches Verhältnis, dessen Rechtsbeständigkeit nicht von der Grundbucheinschreibung abhängt und lediglich, aber immerhin, der Grundbuchbenützer-Information dient
Fremdsprachbegriffe
- Französisch
- Mention
- Italienisch
- Menzioni
- Rätoromanisch
- Menziuns
- Englisch
- Noting