Besteht eine gesetzliche Anmerkungsgrundlage, führt dies meistens zu einer Eigentumsbeschränkung, und zwar entweder zu einer privat-rechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung:
- Privatrechtliche Eigentumsbeschränkung
- Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung